Wartung nach Herstellervorgabe

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Pandaleuchte
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Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von Pandaleuchte »

Moin,ich hatte meinen Scenic in einer freien Werkstatt zur 120.000 Wartung.Rechnung sagt alles nach Herstellervorschrift gemacht? Meiner suche nach hätte auch der Kraftstofffilter gewechselt werden müssen und der der Riemen für Lima, Klima usw.Der Wekstattmeister sagte mir der Scenic hat ein innenliegenden Kraftstofffilter,dh dieser ist im Tank verbaut,habe ihn eines besseren belehrt.Habe ihn den Filter am Fz gezeigt,war ganz schön peinlich für den "Meister".Jetzt wollte er den Filter für 150 Teuro extra Wechseln,der Riemen soll nochmal 220 Teuro kosten??? Dafür hat er die Bremsflüssigkeit unnötiger weise gewechselt.Aufleber sagt nächster Wechsel 2020,hat er trotzdem gemacht.Mal sehen was noch so ans Tageslicht kommt.Es handelt sich um einen Grand Scenic 1,6 dci EZ 12.2011.
Was soll man machen? Die sache auf sich beruhen lassen,die teile selbst tauschen soweit man ahnung hat oder mal einen Anwalt nach seiner meinung Fragen?
So,jetzt seit ihr dran eure Meinung abzugeben.Bin gespannt.
Gruß Olli

Wu134
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Re: Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von Wu134 »

Hallo,

da du in einer freien Werkstatt war, musst du damit rechnen, dass manche fahrzeugspezifische Dinge schief laufen. Es wurde zwar ein Service A oder B gemacht, wohl aber die spezifischen Dinge bei Alter und km-Stand vergessen bzw. nicht beachtet. Der Kraftstofffilter wird beim Riemenwechsel gemacht, wenn er das nicht macht, bleibt der Filter auch drin. Riemenwechsel inkl. Filter wäre auch bei der Inspektion extra gekommen, du hast jetzt halt etwas mehr Arbeitszeit, weil man wieder ganz von vorne anfängt, sollte aber im Rahmen bleiben.

Der Bremsflüssigkeitswechsel ist doof, aber so wie ich es sehe, bist du außerhalb dem Standardwechsel (alle 2 Jahre). Hat er aufgeschrieben (um Geld zu verdienen), aber wohl übersehen, dass es nicht nötig ist. Manche Kfz-Leute sagen auch, dass man es nicht alle 2 Jahre machen muss, wenn man nur wenig fährt....

Ich würde versuchen, einen Rabatt beim Riemenwechsel auszuhandeln (Teile zum EK?), auch als Entschädigung für den unnötigen Bremsflüssigkeitswechsel. Ein Gang zum Anwalt kostet dich erstmal Geld, vielleicht auch später, je nach Ergebnis. Ansonsten gibt es noch Schiedsgerichte für Kfz-Angelegenheiten (soll kostenlos sein), aber zuerst würde ich es auf die nette Art probieren, wenn du die Teile zum EK bekommen würdest, wäre es wohl immer noch billiger als wenn der Service mit allem normal gemacht worden wäre.

Gruß

LUFA
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Re: Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von LUFA »

Hallo,
was ist denn das für eine freie Werkstatt? Da ist der Wechsel selbst in der Renault-Werkstatt billiger.
Es kann natürlich jeder selbst entscheiden wo er was machen lässt.
Bei freien würde ich aber selbst gezielt in Auftrag geben was wann fällig ist.
Die Wartungsvorschriften hat jeder vorliegen im Serviceheft oder bei Anmeldung MyRenault ist alles genau aufgeführt. bei mir zB
Bremsflüssigkeit 3Jahre oder 120000km
Riemenwechsel / Kühlflüssigkeitswechsel 5/6 Jahre oder 150000km
Kraftstofffilter und Luftfilter alle 60000km

diese Informationen muss man bei freien dann auch geben wenn man will dass alles erledigt wird.
Genauso hält es sich auch beim Motoröl es wird zwar nach 5W 30 geschaut , aber keinerwegs nach der Renault Norm RN 0720 beim Diesel und das weiss ich aus eigener Erfahrung.

Selbstverständlich sind alle Arbeiten Zusatzarbeiten die auch bezahlt werden müssen

Gruss

udogigahertz
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Re: Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von udogigahertz »

Pandaleuchte hat geschrieben: 10. Mai 2018, 11:16 Was soll man machen? Die sache auf sich beruhen lassen,die teile selbst tauschen soweit man ahnung hat oder mal einen Anwalt nach seiner meinung Fragen?
So,jetzt seit ihr dran eure Meinung abzugeben.Bin gespannt.
Gruß Olli
Da gib t es noch eine dritte Möglichkeit: Nochmal mit dem Chef dieser Werkstatt reden, ihm in aller Freundlichkeit vorhalten, dass er den Ursprungsauftrag (Inspektion nach Herstellervorgaben) nicht vollständig ausgeführt hat und dass du selbstverständlich erwartest, dass er die vergessenen Restarbeiten noch zu erledigen hat, natürlich für dich kostenlos. Andernfalls du ganz schnell bei deinem Anwalt vorstellig werden wirst ...............

Wenn der sich verkalkuliert hat, ist das doch nicht dein Problem.


Grüße
Udo

Pandaleuchte
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Re: Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von Pandaleuchte »

Hi,Werkstatt sieht keine Fehler,alle Arbeiten wurden angeblich erledigt(nach Herstellervorschrift) :lol: .Werde mal eine KFZ Schiedsstelle anrufen,leider hat die zuständige für meinen LK heute geschlossen.Werde weiter berichten.Schönes Wochenende aus der Lüneburger Heide
Gruß Olli

Pandaleuchte
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Re: Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von Pandaleuchte »

LUFA hat geschrieben: 10. Mai 2018, 17:32 Hallo,
was ist denn das für eine freie Werkstatt? Da ist der Wechsel selbst in der Renault-Werkstatt billiger.
Es kann natürlich jeder selbst entscheiden wo er was machen lässt.
Bei freien würde ich aber selbst gezielt in Auftrag geben was wann fällig ist.
Die Wartungsvorschriften hat jeder vorliegen im Serviceheft oder bei Anmeldung MyRenault ist alles genau aufgeführt. bei mir zB
Bremsflüssigkeit 3Jahre oder 120000km
Riemenwechsel / Kühlflüssigkeitswechsel 5/6 Jahre oder 150000km
Kraftstofffilter und Luftfilter alle 60000km

diese Informationen muss man bei freien dann auch geben wenn man will dass alles erledigt wird.
Genauso hält es sich auch beim Motoröl es wird zwar nach 5W 30 geschaut , aber keinerwegs nach der Renault Norm RN 0720 beim Diesel und das weiss ich aus eigener Erfahrung.

Selbstverständlich sind alle Arbeiten Zusatzarbeiten die auch bezahlt werden müssen

Gruss
Diese Werkstatt wurde mir empfohlen,hatte meine Fahrzeuge sonst(auch andere Fabrikate) immer bei einem befreundeten Renault Händler,leider kann er Gesundheidlich vorerst längere Zeit (wenn überhaupt noch)keine Werkstatt mehr machen.Jetzt sind viele bekannte,die dort Stammkunden sind ,auf der suche nach einer vernünftigen Werkstatt.In einem Dorf mit 900 Einwohnern kennt man sich,viele Renault Fahrer.

juekl
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Re: Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von juekl »

Zusatzarbeiten wie Riemenwechsel, Kraftstofffilter, Luft- und Pollenfilter, Bremsflüssigkeiten,... sind immer Zusatzarbeiten die im Rahmen der üblichen Servicearbeiten A oder B auch extra zusätzlich verrechnet werden.
Bei mir waren es z.B. Bremsflüssigkeitswechsel inkl. Material ca. 48€ und Kraftstofffilterwechsel inkl. Material ca. 89€ (bei Renaultwerkstatt)

Kannst dir die Streiterei mit der Werkstatt sparen, den kürzeren ziehst du.

Die freie Werkstatt hat das schlichweg nicht gewusst oder vergessen.

udogigahertz
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Re: Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von udogigahertz »

juekl hat geschrieben: 11. Mai 2018, 12:45 Zusatzarbeiten wie Riemenwechsel, Kraftstofffilter, Luft- und Pollenfilter, Bremsflüssigkeiten,... sind immer Zusatzarbeiten die im Rahmen der üblichen Servicearbeiten A oder B auch extra zusätzlich verrechnet werden.
Bei mir waren es z.B. Bremsflüssigkeitswechsel inkl. Material ca. 48€ und Kraftstofffilterwechsel inkl. Material ca. 89€ (bei Renaultwerkstatt)

Kannst dir die Streiterei mit der Werkstatt sparen, den kürzeren ziehst du.

Die freie Werkstatt hat das schlichweg nicht gewusst oder vergessen.
Also damit bin ich nicht einverstanden, denn wenn ich zu einer Werkstatt gehe und nach dem Preis für eine Inspektion nach Herstellervorschrift an einem Renault Scenic III, Dieselmotor mit 130 PS, Baujahr sowienoch und Laufleistung soundsoviel Kilometer frage und es wird mir ein Preis genannt, dann darf dieser Preis nur um, glaube ich, 10 oder 20% am Ende den unverbindlichen Kostenvoranschlag übersteigen.

Teile der Arbeiten "vergessen", um dann später nochmal extra abzukassieren, das grenzt schon an vorsätzlichen Betrug!

Jede kleine freie Werkstatt hat heute Computer und Internet und Zugang zu Insider- bzw. gar Herstellerprogrammen, um bei Eingabe der VIN (früher: Fahrgestellnummer) des betreffenden Autos sozusagen instantan den vorgeschriebenen Wartungsumfang einzusehen, da steht dann klipp und klar drin, welche Arbeiten bei welchen Kilometerständen und Alter des Autos zu machen sind, auch kann der Händler dort direkt die Ersatzteilpreise einsehen und sofort eine Kalkulation anfertigen und sodann dem Kunden ausdrucken.

Ein "Vergessen" von wichtigen Positionen kann es dabei gar nicht geben.

Hier handelt es sich wohl um einen Kostenvoranschlag nach "Pi mal Daumen" ohne weiteres Nachschauen, was denn da so anliegt, das muss der Werkstattinhaber aber auf seine Kappe nehmen, wir sind doch nicht im Kindergarten, sondern im harten Geschäftsleben.


Grüße
Udo

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Re: Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von Pandaleuchte »

Hi,ich bin auch der Meinung von Udo,das jede kleine Werkstatt die Wartung nach Herstellervorgaben anbietet,auch die Einsicht in die einzelnen Wartungsvorschriften der verschiedenen Fahrzeughersteller hat.Sollte die Werkstatt die Wartung bei bestimmten Modellen nicht durchführen können(warum auch immer,Spezialwerkzeug etc)muss meiner meinung nach darauf hingewiesen werden.Dann kann der Kunde immer noch selbst entscheiden ob er das FZ in der Werkstatt lässt oder nicht.Oder wie bei mir:Nicht nach Herstellervorgabe gearbeitet,unnötige Arbeit durchgeführt=Bremsflüssigkeit gewechselt,obwohl Original Renault Aufkleber sagt nächster Wechsel 2020.Behauptet FZ hat einen innenliegenden Kraftstofffilter,habe den Meister eines besseren belehrt und ihm den Filter am FZ gezeigt,war ihm peinlich.Kosten soll der Filter nochmal 150 Euro und der Riemen 220 Euro,finde das ist gemachte Abzocke.Wie schon geschrieben werde ich mal bei einer Schiedsstelle anrufen,mal sehen was dabei rauskommt.
Gruß Olli

Wu134
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Re: Wartung nach Herstellervorgabe

Beitrag von Wu134 »

Hallo,

auch bei einer Inspektion in einer Renault-Werkstatt wären der Tausch des Riemens und des Kraftstoff-Filters extra berechnet worden. Das ist nicht im Preis einer Inspektion mit drin, weder das Material noch die Arbeitszeit. Die zusätzlichen Arbeiten sind je nach Alter und KM-Stand durchzuführen, eine allgemeine freie Werkstatt kann nicht für alle Fahrzeuge alles wissen und hätte auch bei einer Renault-Werkstatt passieren können. Es gibt auch die andere Seite, ich bin auch nicht sauer, wenn mir die Werkstatt sagt, dass der Bremsflüssigkeitswechsel auch nach 3 Jahren oder 4 Jahren reicht, weil man nicht stur nach Intervall tauscht, sondern sich die Mühe macht, und den Wasseranteil in der Bremsflüssigkeit misst (das ist möglich).

Dass der Tausch des Kraftstofffilters 150 € und der Riemenwechsel 220 € kostet, ist das "gute Recht" der Werkstatt und wenn andere Werkstätten diese Arbeiten günstiger ausführen können, ist das ihr gutes Recht und heißt freie Werkstattwahl. Du kannst weder beim Anwalt noch beim Schiedsgericht günstigere Preise erreichen, das musst du selbst machen, indem du mehrere Werkstätten abklapperst.

Also außer dem unnötigen Wechsel der Bremsflüssigkeit kann man der Werkstatt nichts vorwerfen. Selbst vor Gericht hättest du das Problem, dass du nur einen Teil des Geldes bekommen würdest, da diese Arbeit ja auch tatsächlich gemacht wurde und du ja auch neue Bremsflüssigkeit im Auto hast.

Von daher weiß ich nicht, was jetzt das große Problem ist?

@Udogigahertz: Ich hoffe mal, dass deine Chefs nicht so streng sind wie du mit deiner Meinung zur Inspektion. Die Wartungsvorschriften sind schon so ausgelegt, dass der Hersteller und die Werkstatt nur bei äußerst grobem Fehlverhalten belangt werden können. Es reicht z. B. dass in den Anleitungen steht, dass du das extra in Auftrag geben musst. Wenn du das vergisst, ist die Werkstatt aus dem Schneider, wenn der Zahnriemen nicht gewechselt wird und reißt. Ebenso wie du vor jeder Fahrt die korrekte Funktion aller Leuchtmittel an deinem Auto testen musst, machst du ja auch jedes Mal vor Fahrtbeginn :D Beim Ford Focus (den ersten, hatte ich selbst) wurde mit dem Facelift auch geändert, dass du die Rostvorsorgeuntersuchung SELBST bei der Inspektion in Auftrag geben musst, sonst ist die Rostgarantie hinfällig.Beim Vorfacelift wurde es noch automatisch gemacht. So kann man seine Kosten auch senken, hat auch einige kalt erwischt. Die Werkstätten wussten es am Anfang auch nicht und sie haben erst nach einiger Zeit darauf hingewiesen. Aber wenn ein Stempel fehlt, ist die ganze Rostgarantie hinfällig. Bei anderen Herstellern ist deine Garantie auch futsch, wenn du einmal deinen Wartungstermin überzogen hast und wenn es nur ein Tag ist. Alles legitim ...

Gruß

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