Werkstatt rückt das Auto nicht raus

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renooho
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Re: Werkstatt rückt das Auto nicht raus

Beitrag von renooho »

Hallo Marodeur.

Dich haben sie wenigstens noch fahren lassen. Uns wollen sie ja nicht vom Hof lassen. Wenn das bei uns hier unten wäre, hätte ich das Auto schon fertig, selbst wenn die Achsen lose unter dem Auto liegen würden.

Zum Achse vermessen wüsste ich dann auch noch jemand.

Gruß

jenki
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Re: Werkstatt rückt das Auto nicht raus

Beitrag von jenki »

Und ... ?

udogigahertz
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Re: Werkstatt rückt das Auto nicht raus

Beitrag von udogigahertz »

renooho hat geschrieben:Hallo Marodeur.

Dich haben sie wenigstens noch fahren lassen. Uns wollen sie ja nicht vom Hof lassen. Wenn das bei uns hier unten wäre, hätte ich das Auto schon fertig, selbst wenn die Achsen lose unter dem Auto liegen würden.

Gruß


Also irgendetwas KANN an deiner Geschichte nicht so ganz stimmen, WENN ein Querlenker wirklich 3 Zentimeter Spiel hätte, kann man damit tatsächlich nicht mehr fahren, insofern hat die Werkstatt recht, wenn sie das Auto SO nicht mehr herausgeben will. Andererseits versicherst du hier, dass man mit dem Wagen kurz vorher noch einwandfrei hätte fahren können.

Hier stimmt was nicht, entweder hat diese Werkstatt diesen Fehler schnell mal eingebaut, um kräftig abzocken zu können (ist das wahrscheinlich? Gibt es sowas?) oder alle bisherigen Fahrer haben dieses enorme Spiel nicht bemerkt? (ist das wahrscheinlich? Kann eigentlich nicht sein) oder der Schaden ist sozusagen über Nacht aufgetreten (auch eher unwahrscheinlich).

Also irgendwas stimmt an dieser Geschichte nicht.


Grundsätzlich ist es so, dass Werkstätten die Herausgabe des Autos nur dann verhindern/verzögern können, wenn die Rechnung noch nicht bezahlt ist, schließlich bleibt das Auto Eigentum des Eigentümers und der hat die volle Verfügungsgewalt über sein Eigentum.

Stellt nun die Werkstatt erhebliche Mängel fest, die die Verkehrssicherheit beeinflussen und der Eigentümer/Fahrer/Besitzer weigert sich, in diesem Betrieb eine Reparatur durchführen zu lassen, warum auch immer, kommt die Werkstatt in eine Zwickmühle: Einerseits darf sie nicht amtlich tätig werden und sozusagen das Auto stilllegen, das darf nur der Staat, nicht mal der TÜV darf das, sie ist also gar nicht befugt, das Auto nicht mehr herauszugeben. Andererseits macht sie sich mitschuldig, wenn nachher aufgrund dieses Defektes ein Unfall passiert ist das Geschrei des Eigentümers/Besitzers riesengroß: "Wieso hat die Werkstatt nicht meiner Tochter, die jetzt tot ist, die Weiterfahrt untersagt?"

In dem Fall würde es ausreichen, wenn die Werkstatt ein Schriftstück aufsetzt, das der Fahrer/die Fahrerin unterschreiben muss, indem er/sie darauf hingewiesen wird, dass das Auto so nicht mehr verkehrssicher ist und die Werkstatt jede Verantwortung von sich weist, dass der Fahrer/die Fahrerin dennoch auf Herausgabe des Fahrzeuges bestand.

Aber grundsätzlich dürfen Werkstätten die Herausgabe eines Autos nicht verweigern, da könnte ja jeder Privatmann sich vor ein Auto mit abgefahrenen Reifen stellen und die Weiterfahrt verhindern.

Denn eine Werkstatt ist wie eine normale Person ohne besondere Befugnisse zu sehen.


Also nochmal: Irgendwas kann an diesem Fall so nicht stimmen.


Grüße
Udo

Mücke
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Re: Werkstatt rückt das Auto nicht raus

Beitrag von Mücke »

Der Werkstattbetreiber hat eine sogenannte Garantenpflicht gegenüber dem Kfz-Halter, aber auch gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.
Würde er die Weiterfahrt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug nicht verweigern, könnte er sich sogar strafbar machen (vergleiche auch Entscheidung des BGH 4 StR 669/07 vom 6. März 2008).

udogigahertz
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Re: Werkstatt rückt das Auto nicht raus

Beitrag von udogigahertz »

Mücke hat geschrieben:Der Werkstattbetreiber hat eine sogenannte Garantenpflicht gegenüber dem Kfz-Halter, aber auch gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.
Würde er die Weiterfahrt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug nicht verweigern, könnte er sich sogar strafbar machen (vergleiche auch Entscheidung des BGH 4 StR 669/07 vom 6. März 2008).


Es wäre mal schön, wenn man sich mit den hier so locker und leicht verlinkten Dingen auch mal beschäftigen würde, denn was dein Beitrag hier suggeriert, stimmt so nicht, das Gegenteil ist der Fall:

Im verlinkten Wikipedia-Artikel wird nur generell die Garantenpflicht erläutert, dass Werkstätten eine Garantenpflicht gegenüber ihren Kunden hätten, steht da überhaupt nicht.

Zu dem Urteil des BGH:

Hättest du das mal gelesen (und verstanden) wäre dir aufgefallen, das dieses Urteil ein zuvor von einem Landgericht erlassenes Urteil kassiert hatte, in dem ein Werkstattmitarbeiter einer Spedition verurteilt wurde, weil er einen verkehrsunsicheren LKW dieser Spedition (Bremsenprobleme) zwar identifiziert hatte und dem Chef diesen als verkehrsunsicher gemeldet hatte, dieser Chef sich jedoch dazu entschieden hatte, den LKW bis zum Eintreffen der Ersatzteile auch weiterhin zu betreiben. Daraufhin war er vom Landgericht verurteilt worden (sein Chef auch).

Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben, weil:

Der Annahme dieser Garantenstellung steht nicht entgegen, dass im Verkehrssicherheitsinteresse
für den jeweils aktuellen verkehrssicheren Zustand
der Fahrzeuge kraft Gesetzes in erster Linie der Halter (§ 31 Abs. 2 StVZO) und
der Fahrzeugführer (§ 23 Abs. 1 u. 2 StVO) zuständig sind.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=7&anz=22

Dieses Urteil ist sehr eingehend und gut begründet worden, wie ich finde, wobei es sich hier um den Spezialfall einer betriebsinternen Werkstatt gehandelt hat, wobei der Angeklagte Werkstattleiter nicht mal das Kfz-Mechaniker (heute: Mechatroniker) gelernt hatte, er war sozusagen "befähigter Laie".

Wir lernen also, dass andere Urteile nicht immer zu jedem anderen Fall passen, jeder Fall ist anders.

Letztlich ist immer der Halter bzw. der Fahrer für die Verkehrssicherheit verantwortlich, niemand sonst.

Im Umkehrschluss wird es sehr sehr schwierig sein, eine Mitschuld an einem Unfall einer Werkstatt oder einem TÜV zuzurechnen, da brauchen die Werkstätten keine Angst vor haben, dass man sie reihenweise in die Gefängnisse schickt weil sie hier eine Radmutter nicht korrekt angezogen haben oder dort die Bremsen falsch eingebaut haben.

Schon gar nicht würde eine Werkstatt belangt werden können, wenn sie ausdrücklich auf die Verkehrsunsicherheit hingewiesen hatten der Fahrer/Halter aber dennoch damit fährt.

Nochmal: Die Werkstätten haben keinerlei amtliche Befugnisse!

Sie dürfen nicht die Herausgabe von Eigentum eines anderen verweigern! (Ausnahme: Rechnung noch nicht bezahlt)

Wenn sie so etwas aber nicht dürfen, können sie dafür auch nicht belangt werden. Daher: Eine schriftliche Erklärung unterschreiben lassen (falls sich der Fahrer/Halter weigert reichen auch die Unterschriften anderer Werkstattmitarbeiter aus), dass man den Halter/Fahrer auf die Mängel eindrücklich hingewiesen hatte, er aber dennoch damit fahren wolle.

Wenn eine Privatperson eine solche Macht tatsächlich hätte (hat sie aber nicht), dann könnte ich ja die Herausgabe eines geliehenen Autos mit der Begründung verweigern, dass es verkehrsunsicher sei und der rechtmäßige Besitzer kann dann nichts machen?

Grüße
Udo

CabChris
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Re: Werkstatt rückt das Auto nicht raus

Beitrag von CabChris »

Einen ähnlichen Fall hatte ich mal, aber nicht so weit entfernt und nicht so krass.

Die Werkstatt hat auf der Rechnung vermerkt, dass ein erheblicher Mangel besteht und auf Kundenwunsch nicht repariert wurde! Ich hab unterschrieben, die eine Kopie zu den Akten und ich bin damit nach Hause um den Schaden selbst zu beheben.

War ein Federbruch an der VA bei meinem GS, es sind ca. 5cm am unteren Ende abgebrochen, aber schon vor einiger Zeit, da die Bruchstelle schon sehr rostig war. Am Fahrverhalten hat man nichts gemerkt und die Feder, egal wie ich das Auto durchgewackelt habe, hat sich kein bisschen auf dem unteren Federteller bewegt. Saß also immer noch sehr straff drin.

Dementsprechend schließe ich mich udogigahertz an. Wenn du vor Ort bist und den Wagen abholst kannst dir ja den Schaden mal zeigen lassen, und dann auf die Herausgabe des Fahrzeugs bestehen. Noch nen Kumpel mitgenommen, dass man nicht alleine dasteht und dann wird die Sache schon laufen. Ist immer was anderes wenn man vor Ort ist, als am Telefon. Da die Werkstatt soweit weg ist, kann es dir ja recht egal sein was man dann dort von dir hält.

jenki
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Re: Werkstatt rückt das Auto nicht raus

Beitrag von jenki »

und ... ?
Was ist nun passiert und gewesen ... ?

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