Bußgeldkatalog

Gott und die Welt, alles und nichts wird hier beredet ...
Roberino
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Bußgeldkatalog

Beitrag von Roberino »

Tach zusammen,

ich sag nur: :wall: :wall:

Unser lieber Bußgeldkatalog. Habe ich hierzu gerade gefunden, wie man auf der Autobahn mit notorischen Linksfahrern umzugehen hat und dabei noch über 200 Euro sparen kann und dennoch keinen Punkt in Flensburg kassiert :!:

Rechtsüberholen lohnt sich wieder.

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert? Seit der neuen
"Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahr-
verbot!!! Sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechtsüberholen:
50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der
rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des
schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart. ABER!!

-- Dasgeht noch viel billiger und effektiver! Kauf dir ein Blaulicht und ein
Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen
aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen
Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO ?!!! Steht so im
§ 38StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!

Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig.....

(...und wo bekomme ich ein Blaulicht für mein Moped?)


:wink:

Ciao
Rob

PS: Kein Anleitung und nicht zur Nachahmung empfohlen!

Nersgatt
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Beitrag von Nersgatt »

Hm, hab ich ein deja-vu, oder hatten wir das hier nicht schonmal?

Es ist meiner Meinung ganz in Ordnung so. Das Busgeld richtet sich danach, wie stark man Andere gefährdet und nicht daran, dass man sich einen Vorteil verschafft. Beim Drängeln gefährdet man viel mehr, als wenn man rechts überholt. Und wenn man rechts überholt, gefährdet man mehr, als wenn man auf dem Standstreifen fährt.
Meiner Meinung nach sind die Regelungen nicht nur logisch, sondern auch gerechtfertigt.

Gruß,
Jens
Zuletzt geändert von Nersgatt am 21. Sep 2006, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.

Q
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Beitrag von Q »

Geht aber auch noch viel einfacher........

.... halte Dich an die Regeln :nicken: Kostenersparnis 250 € und 0 Punkte.

Bei langen Strecken nutze alternativ die Bahn oder das Flugzeug.

Aber so ist halt die deutsche Gesetzgebung. :wall:

Noch schlimmer ist es im Strafrecht. Aber das führte jetzt zu weit.

Gruß

Q
( Der sich immer an die Verkehrsregeln hält.........sofern er sie für sinnvoll erachtet !!!! )

McLach
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Beitrag von McLach »

Nersgatt hat geschrieben:Hm, hab ich ein deja-vu, oder hatten wir das hier nicht schonmal?

Ja, diese kurriosen Empfehlungen wurden schon mal gepostet...

Sommer den Admin nun voll abflamen mit hinweis auf Doppelposting und Boardregeln bezüglich Suche benutzen? Sommer? hm?

NEIN... machen wir nicht.... ;-)

Roberino
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Beitrag von Roberino »

Ich glaube so ähnlich beim Thema Rechts überholen.

Mir geht es hier aber um die Auslegung des betroffenen Kataloges.

Es mag ja sein, dass die Gefahr für Dritte beim dicht auffahren größer ist, dennoch halte ich es für :wall: das rechts überholen oder gar die Benutzung des Standstreifens wesentlich billiger ist.

Was ist mit den De.. die die linke Spur blockieren? Die sind fein raus.

Naja, dt Rechtssprechung halt.

Rob

Muffy
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Re: Bußgeldkatalog

Beitrag von Muffy »

Roberino hat geschrieben: -- Dasgeht noch viel billiger und effektiver! Kauf dir ein Blaulicht und ein
Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen
aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen
Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO ?!!! Steht so im
§ 38StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!

Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig.....

(...und wo bekomme ich ein Blaulicht für mein Moped?)[/color]
color]

Ich glaube nicht daß das billiger wird!
Da kommt dann nämlich folgende Straftat hinzu:

§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

ScDame
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Re: Bußgeldkatalog

Beitrag von ScDame »

Das ist leider der einzige Thread den ich auf die schnelle gefunden habe, wo mir vielleicht jemand helfen kann  :roll:  ich muss unbedingt wissen, wie ich herausfinden kann, wie viele Punkte ich habe. Ich habe bis jetzt nur das hier gefunden https://www.punkteflensburg.de/ und wollte mal wissen, ob jemand Erfahrungen mit dieser Seite hat? Oder einen besseren Vorschlag hat? 

Vielen dank. LG ;)

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Re: Bußgeldkatalog

Beitrag von Diamantiker »

Mit jedem Bußgeldbescheid der Punkte gibt, gibt es die Mitteilung automatisch.
Ansonsten hast du ja die wohl offensichtlichste Quelle aufgeführt.  Mit einem neuen Perso und dem entsprechenden Lesegerät kann das sogar ohne Papier online erfolgen.

siehe Link des Kraftfahrbundesamt (2 beiträge weiter)
Zuletzt geändert von Diamantiker am 10. Okt 2018, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.

ScDame
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Re: Bußgeldkatalog

Beitrag von ScDame »

Diamantiker hat geschrieben: 10. Okt 2018, 11:39Mit jedem Bußgeldbescheid der Punkte gibt, gibt es die Mitteilung automatisch.
Ansonsten hast du ja die wohl offensichtlichste Quelle aufgeführt.  Mit einem neuen Perso und dem entsprechenden Lesegerät kann das sogar ohne Papier online erfolgen.

Vielen dank :)

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Re: Bußgeldkatalog

Beitrag von Diamantiker »

geh aber nicht über die von dir gelinkte Seite sonder direkt über das Kraftfahrbundesmat:

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ ... _node.html

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