@Desarek
Wir haben aber heute schlecht gefrühstückt, oder ?
zum 1. Satz: Ich schrieb "kann" .
zum 2. Satz: Welcher ? Da steht auch "können", oder ?
Da es sich um 2 Optionen handelt, gibt es keinen Widerspruch... Zum Anwalt sollte er auf jeden Fall. Zuerst zum Händler zu gehen und sehen was der sagt, kann nicht schaden.
Gruß
Vom Händler aufs Kreuz gelegt
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Nein, gar nicht und der Kaffee war auch nicht besonders!Wir haben aber heute schlecht gefrühstückt, oder ?
Das mit "kann" hab ich gesehen, nur das er es eben nicht darf! Was ich auch geschrieben hab warum das so ist.
Das "können" habe ich auch nach 10maligen durchlesen immer noch nicht gefunden. Hast Du es raus editiert? Naja, wurscht. Es steht ja dann doch ein "ggf". Also sorry das ich das überlesen hab.
Trotzdem ist es nicht besonders sinnvoll sich erst "blöd" zu stellen und dann doch zum Anwalt zu rennen! Zeugt doch irgendwie nicht gerade von Intelligenz (rein subjective Auffassung meinerseits).
P.S.: Hochschaukeln tu ich mich besonders dann wenn ich darum gebeten werde ;-)
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Das fehlende "können" steht im 2. Satz der 2. Option. Das meint nicht das der Händler es immer "darf", sondern das es unter bestimmten Vorraussetzungen möglich ist. Schlechte Wortwahl von mir.
Aber dem Händler arglistige Täuschung nachzuweisen ist auch nicht einfach.
Man sollte seine subjektive Meinung nicht als verlässliches Indiz für mangelnde Intelligenz Anderer darstellen.
Es kann durchaus sinnvoll sein, zunächst auf naiv zu machen. Wenn der Händler dann überheblich wird, können die Infos die man evtl. von ihm erhält, später nützlich sein.
Ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen und Pauschalisierungen, man sollte flexibel mit dolchen Situationen umgehen. Du kannst mir aus meiner 20-jährigen Vertriebserfahrung glauben, das es viele erfolgversprechende Gesprächsstrategien gibt. Auch ich treffe noch auch Leute die es schaffen, mir ein X für ein U vorzumachen, man lernt nie aus.
Ciao
Aber dem Händler arglistige Täuschung nachzuweisen ist auch nicht einfach.
Man sollte seine subjektive Meinung nicht als verlässliches Indiz für mangelnde Intelligenz Anderer darstellen.
Es kann durchaus sinnvoll sein, zunächst auf naiv zu machen. Wenn der Händler dann überheblich wird, können die Infos die man evtl. von ihm erhält, später nützlich sein.
Ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen und Pauschalisierungen, man sollte flexibel mit dolchen Situationen umgehen. Du kannst mir aus meiner 20-jährigen Vertriebserfahrung glauben, das es viele erfolgversprechende Gesprächsstrategien gibt. Auch ich treffe noch auch Leute die es schaffen, mir ein X für ein U vorzumachen, man lernt nie aus.
Ciao
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Oh Männer diskutieren :-))
Ich persönlich würde garnicht mehr mit dem Händler verhandelt wenn er mich so übers Ohr gehauen hat, ich würde sofort einen Anwalt einschalten, da ich Rechtschutz habe, der Anwalt kann mich fragen was ich will, halt zurück oder Preisnachlaß, und der Veranlaßt dann alles weiter für mich.
Nancy
Ich persönlich würde garnicht mehr mit dem Händler verhandelt wenn er mich so übers Ohr gehauen hat, ich würde sofort einen Anwalt einschalten, da ich Rechtschutz habe, der Anwalt kann mich fragen was ich will, halt zurück oder Preisnachlaß, und der Veranlaßt dann alles weiter für mich.
Nancy
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Da hast Du recht, wir "Männer" übertreiben das manchmal :(
Aber da wir ja den Hintergrund dieses Auto-Verkaufs nicht kennen, stehen natürlich alle Spekulationen offen..
Ist der Kaufvertrag des Jahreswagens wirklich so deutlich, was die vorherige Nutzung angeht ?
Wenn ja, warum wurde dann der Kaufvertrag falsch formuliert ? Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung ?
Ich würde dem Händler (der ja wohl ein Renaulthändler ist und kein Allerweltsmischgebrauchtwagenhändler) zumindest die Frage stellen, bevor ich meinen Anwalt einschalte.
Wenn ich sofort zum Anwalt renne, ist dessen erste Frage: "Was sagt denn der Verkäufer zu dem Vorwurf ?"
Und ich muss mir vorher klar sein: Will ich den Wagen behalten (unterstellt: Weil er ja günstig war) und im Gegenzug Vorteile erstreiten. Oder will ich den Wagen auf jeden Fall los werden und etwas anders suchen. Und dann Schadenersatz oder Leihwagen, oder....
Gruß
Teoha
Aber da wir ja den Hintergrund dieses Auto-Verkaufs nicht kennen, stehen natürlich alle Spekulationen offen..
Ist der Kaufvertrag des Jahreswagens wirklich so deutlich, was die vorherige Nutzung angeht ?
Wenn ja, warum wurde dann der Kaufvertrag falsch formuliert ? Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung ?
Ich würde dem Händler (der ja wohl ein Renaulthändler ist und kein Allerweltsmischgebrauchtwagenhändler) zumindest die Frage stellen, bevor ich meinen Anwalt einschalte.
Wenn ich sofort zum Anwalt renne, ist dessen erste Frage: "Was sagt denn der Verkäufer zu dem Vorwurf ?"
Und ich muss mir vorher klar sein: Will ich den Wagen behalten (unterstellt: Weil er ja günstig war) und im Gegenzug Vorteile erstreiten. Oder will ich den Wagen auf jeden Fall los werden und etwas anders suchen. Und dann Schadenersatz oder Leihwagen, oder....
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Komischerweise reagieren immer diejenigen am heftigsten, die am wenigsten betroffen sind. Warten wir doch alle erst mal ab, bis uns Monty heute abend erzählt, wie es ihm gegangen ist.
Gruß
Anfänger
P.S. Nein ich fühl mich nicht angegriffen. Wieso auch:
>>>Im Zweifel für den Angeklagten<<<
Gruß
Anfänger
P.S. Nein ich fühl mich nicht angegriffen. Wieso auch:
DIE Aussage war doch ziemlich unmissverständlich, oder?Anfänger hat geschrieben:Das -finde ich- muss jeder selbst immer so lösen, wie er sich in der jeweiligen Situation wohl und sicher fühlt.
Da gibt es wohl keine allgemeingültige Regel. das entscheidet immer der persönliche Eindruck und die persönliche Interpretation der aktuellen Situation
>>>Im Zweifel für den Angeklagten<<<