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neue Türgriffgeneration!

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Hinweis
Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

Thunder hat geschrieben:
rvideobaer hat geschrieben:hallo,

@Thunder
Und wenn das Teil 1 Tag vor ende erneuert wird und "2 Tage nach der Garantie " wieder kaputt geht ...
dann habe ich mindestens 6 monate Gewährleistung auf dieses teil, und wenn es nach 5 monaten kaputtgeht dann kriege ich ein neues und das spiel geht wieder von vorn los. sollte allerdings zb. ein griff kaputtgehen der nicht gewechselt wurde dann darf ich den selber bezahlen
Nada. Nur bei zuzahlung.Sonst auf kulanz hoffen.
Seit Froh, das renault 2 Jahre Garantie gibt und nicht auf die EU Richtlinien schwenkt. dann ist es nur noch Gewährleistung


die 2jahre gewährleistung beginnt immer ab der letzten reparatur!

also hast du auf deinen griff wieder 2 jahre ,egal ob du schon über die garantie raus bist.
Anfänger
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Beitrag von Anfänger »

Scenicfan hat geschrieben:die 2jahre gewährleistung beginnt immer ab der letzten reparatur!
Vergiss es!

Vielleicht (???) ist das ja in Österreich so, aber definitiv NICHT IN DEUTSCHLAND.

Gewährleistung auf Reparaturen in Deutschland = 1 Jahr, mit Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten.
Kostenloser Tausch="Originalgarantie" endet nach 2 Jahren, auch wenn am Tag vorher erst getauscht wurde
Kulanzreparatur mit Eigenbeteiligung = Reparaturgewährleistung = 1 Jahr ab Reparaturdatum. Gewährleistungs- oder Garantiereparaturen ,egal auf welche Art (ob repariert, getauscht, oder was-auch-immer) verlängern dabei die Gewährleistungs- oder Garantiezeit NICHT!

Und ich vermute, dass es in Österreich ähnlich sein wird.

Grüße
Anfänger
markus
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Beitrag von markus »

Anfänger hat geschrieben:
Scenicfan hat geschrieben:die 2jahre gewährleistung beginnt immer ab der letzten reparatur!
Vergiss es!

Vielleicht (???) ist das ja in Österreich so, aber definitiv NICHT IN DEUTSCHLAND.

Gewährleistung auf Reparaturen in Deutschland = 1 Jahr, mit Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten.
Kostenloser Tausch="Originalgarantie" endet nach 2 Jahren, auch wenn am Tag vorher erst getauscht wurde
Kulanzreparatur mit Eigenbeteiligung = Reparaturgewährleistung = 1 Jahr ab Reparaturdatum. Gewährleistungs- oder Garantiereparaturen ,egal auf welche Art (ob repariert, getauscht, oder was-auch-immer) verlängern dabei die Gewährleistungs- oder Garantiezeit NICHT!

Und ich vermute, dass es in Österreich ähnlich sein wird.

Grüße
Anfänger

ja stimmt, es wäre nett, wenn dem so wäre. aber die zwei jahre wirst wohl kaum bekommen, wennst glück hast und dich einigen kannst vielleicht die sechs monate, die gesetzlich vorgeschrieben sind vw. der garantieleistung. aber mehr sicher nicht, leider :twisted:
scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

Anfänger hat geschrieben:
Scenicfan hat geschrieben:die 2jahre gewährleistung beginnt immer ab der letzten reparatur!
Vergiss es!

Vielleicht (???) ist das ja in Österreich so, aber definitiv NICHT IN DEUTSCHLAND.

.

Grüße
Anfänger

das habe ich vom ZDF,WISO,da wurde genau dieses Thema behandelt.

m.f.g.

Gewährleistung für Reparaturen
Reparaturen gelten als Werkverträge, sodass der Unternehmer zwei Jahre Gewähr dafür leisten muss, dass die Reparatur mängelfrei erfolgt ist. Eine Verkürzung kommt nur dann in Betracht, wenn dies vorher vertraglich, etwa in den Geschäftsbedingungen vereinbart wurde. Eine Mindestdauer von einem Jahr darf nicht unterschritten werden.

http://www.europakonsument.at/Europakon ... =&id=11820
markus
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Beitrag von markus »

oh...interessant...das heisst also dass selbst auf eine reparatur die 2 jahre gelten (ausser eben auf verschleissteile oder so)....

na sehr interessant, hab ich echt ned gwusst :oops:

thnx @ scenicfan!! :nicken:
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Beitrag von micha »

markus hat geschrieben:oh...interessant...das heisst also dass selbst auf eine reparatur die 2 jahre gelten (ausser eben auf verschleissteile oder so)....

Gilt aber nicht für Garantie-Reparaturen. Diese verlängern die Garantiezeit nicht.

Gruß

Michael
scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

micha hat geschrieben:
markus hat geschrieben:oh...interessant...das heisst also dass selbst auf eine reparatur die 2 jahre gelten (ausser eben auf verschleissteile oder so)....

Gilt aber nicht für Garantie-Reparaturen. Diese verlängern die Garantiezeit nicht.

Gruß

Michael

sondern?
heisst die dürfen minderwertige ersatzteile nehmen,je nach restlaufzeit?

nee mein lieber,so nicht.
Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

obii hat geschrieben:Muss jetzt hier mal meinen Ärger loswerden: Hatte meinen Dicken vorgestern zum Service in der Renault Niederlassung in München und habe nebenbei auch noch die beiden defekten Absperr-Taster auf der Beifahrerseite moniert.

Der Mechaniker hat mir auch bestätigt, dass beide Türgriffe ausgetauscht würden.

Am Abend habe ich den Wagen abgeholt und zu Hause die Funktion der Türgrifftaster getestet: Der vordere funktionierte wieder, der hintere war immer noch defekt.

Was war geschehen? Ein Anruf beim Mechaniker brachte Klarheit: Sie haben den hinteren Taster getestet, unter ihren Testbedingungen (18° C, trockene Werkstatt) hat er funktioniert, und sie scheinen daraufhin beschlossen zu haben, dass meine Aussage wohl unwahr sein musste und haben kurzerhand den Taster nicht ausgetauscht.
Als ich ihm am Telefon sagte, dass der hintere rechte Taster nicht funktioniere, war er sichtlich peinlich berührt und faselte was von wegen sie kriegen die Garantieleistungen von Renault nicht bezahlt und und und...

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mir jetzt ziemlich verarscht vorkomme von der Werkstatt.

Aufgrund der nicht vollbrachten Arbeit der Werkstatt durfte ich den Wagen heute noch mal in die Niederlassung bringen. Echt toll.



Wenn alle immer auf die kunden hören würden und machen was die wollten würdet Ihr kein Auto mehr fahren.
Warum werdet ihr euch fragen.
Weil unnütze Garantie Arbeiten die Fahrzeuge so Teuer gemacht haben, das ihr sie nicht mehr bezahlen könnt.
Nicht das der Taster bei Feuchtigkeit nicht mehr funtionierte, aber versetzt
dich mal in die Lage des Mechanikers: er Probiert vorne rechts und es geht nichts, er probiert hinten rechts und es geht, also was tausche ich aus 1;2 oder alle 4 Griffe?? Natürlich nur den defekten Griff. Weil es sind ja nicht nur laien die hier im Forum Stöbern. und das sich vielleicht einer mal ein Problem erschwindelt oder dazu dichtet nur weil die Garantie bald vielleicht ausläuft passt mit sicherheit auf einige (nicht alle) zu.
Ich möchte damit aber nicht sagen das Du geflunkert hast.
Vielleicht haben sie dir auch verschwiegen das sie nur noch einen Griff hatten oder er funtionierte bei denen tatsächlich die Ganze Zeit, genauso gut kann es ein Handhabungsfehler oder anderes sein.
Anders herum was würdest du machen außerhalb der Garantie und die Würden dir alle 4 statt einen Griff wechseln da es ja sein könnte das die anderen Griffe in den nächsten stunden oder tagen auch nicht mehr gehen . Plötzlich mußt du 1000 € bezahlen obwohl nur einer nicht ging.
Renault läßt sich in letzter Zeit viele Teile zur Prüfung zurück schicken und was in ordnung ist geht an den Händler zurück und der Garantie Antrag wird abgelehnt.Da die Kunden den Auftrag erteilt und dafür unterschrieben haben tragen sie die Restlichen Kosten von unnötig ausgetauschten Teilen und haben die Rennerei mit Renault Deutschland.

Verfasst am: 13.04.2006, 22:13
scenicfan hat geschrieben:
micha hat geschrieben:
markus hat geschrieben:oh...interessant...das heisst also dass selbst auf eine reparatur die 2 jahre gelten (ausser eben auf verschleissteile oder so)....

Gilt aber nicht für Garantie-Reparaturen. Diese verlängern die Garantiezeit nicht.

Gruß

Michael

sondern?
heisst die dürfen minderwertige ersatzteile nehmen,je nach restlaufzeit?

nee mein lieber,so nicht.

So ist es nicht ganz, sie müssen schon originale ersatzteile nehmen wobei auch kein Unterschied gemacht wird, erst wenn du min 1 cent dazu bezahlt hast, hast du wieder 1 Jahr Garantie oder Kulanz drauf. Und wenn dir ein Tag vor ablauf der Motor hochgeht, wenn du nichts dazu bezahlt hast, ist zwei tage Später die Garantie für das Fahrzeug abgelaufen und somit auch für den Neuen Motor. dann kannst du nur noch auf Kulanz des Herstellers hoffen.
im übrigen bekommst du für bezahlte teile nur ein jahr Gewährleistung (außer auf Verschleißteile).

Für den Neuen Espace IV gibt es sogar 3 Jahre garantie, aber nur bis 100 000 km.
scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

also ich lese das anders:

Auf Seite 19 des Garantieheftes steht ausdrücklich:

Renault gewährt eine Garantie für originalteile,überholte Baugruppen,welche von einem Renault Vertragspartner verkauft u. montiert werden.
Alle Teile sind durch eine 12mon. Garantie geschützt(unabhängig der Gewährleistung).
Diese Garantie umfasst alle Schäden an Teilen die auf Veranlassung des Kunden aufgenommen wurden,und wird von der Werkstatt gewährt,die die Teile verkauft od. eingebaut hat.



Das betrifft für mich alle ,in der normalen Garantiezeit getätigten,Teile.Rechnung ist ja vorhanden,zwar mit 0,0.- ,aber immerhin.

Ich werde es demnächst einfordern,da 2 meiner 4 getauschten Griffe schon wieder den Dienst versagen.

m.f.g.
Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

scenicfan hat geschrieben:also ich lese das anders:

Auf Seite 19 des Garantieheftes steht ausdrücklich:

Renault gewährt eine Garantie für originalteile,überholte Baugruppen,welche von einem Renault Vertragspartner verkauft u. montiert werden.
Alle Teile sind durch eine 12mon. Garantie geschützt(unabhängig der Gewährleistung).
Diese Garantie umfasst alle Schäden an Teilen die auf Veranlassung des Kunden aufgenommen wurden,und wird von der Werkstatt gewährt,die die Teile verkauft od. eingebaut hat.



Das betrifft für mich alle ,in der normalen Garantiezeit getätigten,Teile.Rechnung ist ja vorhanden,zwar mit 0,0.- ,aber immerhin.

Ich werde es demnächst einfordern,da 2 meiner 4 getauschten Griffe schon wieder den Dienst versagen.

m.f.g.
Die Betonung liegt aber auf VERKAUFT und nicht auf "auf garantie erneuert".
Kulanz bezieht sich immer auf einen wenn auch kleinen eigenanteil des Kunden an den ersatzteilen. Kulanz ist keine Garantie.
Kulanz ist eine Freiwillige Leistung der werkstatt oder des Herstellers.
rechnung mit 0,0 ist doch wohl uninteressant.
Wenn du einen ferseher geschenkt bekommst ohne das ausdrücklich dabeisteht das er Garantie hat, hast du pech wenn er 14 tage später kaputt geht. Auch wenn der Apperat nei war.
der hersteller ist Verpflichtet innerhalb der Garantie das Teil zu erneuern oder instand zu setzen. Was er macht bleibt ihm überlassen. defekte Getriebe werden ja auch nicht erneuert sondern instandgesetzt. Und damit ich einigen schon den Wind aus den Segeln nehme die schon ein getriebe getauscht bekommen haben: es sicnd wenn verfügbar alles Austausch getriebe oder instandsetzungen. Auch AT Getriebe sind nur Instandgesetzte Gebrauchte Getriebe.
Wie schon gesagt wenn defekt muß instandgesetzt werden, wie, obliegt dem Hersteller.
Da keine Zahlung des Fahrzeughalters erfolgte verlängert sich nicht die Garantie.
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