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Licht am Tag in Österreich !! neu!!
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Licht am Tag in Österreich !! neu!!
Erlass vom 06.April 2006 zur 27.KFG-Novelle, Verwendung von Nebellicht am Tag
1: Durch die 27.KFG-Novelle, die vom Nationalrat bereits beschlossen worden ist und am 19.April (Ausschuss) und 21.April (Plenum) im Bundesrat behandelt wird, werden die Bestimmungen des §99 Abs. 5a KFG betreffend die Verwndung von Licht am Tag geändert und auch NEBELLICHT, DASS MIT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERTEN NEBELSCHEINWERFERN AUSGESTRAHLT WIRD, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt.
(....)
5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.
für alle die nach/durch Österreich fahren.
1: Durch die 27.KFG-Novelle, die vom Nationalrat bereits beschlossen worden ist und am 19.April (Ausschuss) und 21.April (Plenum) im Bundesrat behandelt wird, werden die Bestimmungen des §99 Abs. 5a KFG betreffend die Verwndung von Licht am Tag geändert und auch NEBELLICHT, DASS MIT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERTEN NEBELSCHEINWERFERN AUSGESTRAHLT WIRD, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt.
(....)
5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.
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Hallo,
kann es richtig sein, dass ich im Radio etwas über die Höhe der Strafe für nicht Befolgen der Lichtpflicht gehört habe, wonach der Betrag zwischen 15,00 Euro und 2000,00 Euro liegen kann?
Hiermit sind gleich zwei Fragen verbunden:
1. - habe ich es richtig gehört?
2. - wenn es stimmt, wie wird eine derartige Spanne erklärt?
Gruß,
kann es richtig sein, dass ich im Radio etwas über die Höhe der Strafe für nicht Befolgen der Lichtpflicht gehört habe, wonach der Betrag zwischen 15,00 Euro und 2000,00 Euro liegen kann?
Hiermit sind gleich zwei Fragen verbunden:
1. - habe ich es richtig gehört?
2. - wenn es stimmt, wie wird eine derartige Spanne erklärt?
Gruß,
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... und wie kann man es beim SCENIC II "umrüsten"
Ich fahre einen Scenic II (BJ 2003) und ich will ja nicht immer das normale Abblendlicht einschalten - weiß jemand, was orig. von Renault das Umrüsten kostet? :gruebel:
"Standlicht" reicht ja offiziell nicht aus oder?:gruebel:
Danke,
ROBERT :wink:
"Standlicht" reicht ja offiziell nicht aus oder?:gruebel:
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Ich schließe mich der Frage von Irob an, allerdings abgewandelt.
Permanentes Abblendlicht ist schon ok für mich. Derzeit schalte ich es vor Beginn der Fahr immer ein. Nerven tut nur das Abdimmen der Armaturbeleuchtung. Und im Scenic II (den ich hoffentlich bald mein Eigen nennen darf), ist es ja noch schlimmer, wenn die digitale Anzeige runtergedimmt wird.
Das sollte doch technisch kein Problem sein, oder?
CU, Oliver
Permanentes Abblendlicht ist schon ok für mich. Derzeit schalte ich es vor Beginn der Fahr immer ein. Nerven tut nur das Abdimmen der Armaturbeleuchtung. Und im Scenic II (den ich hoffentlich bald mein Eigen nennen darf), ist es ja noch schlimmer, wenn die digitale Anzeige runtergedimmt wird.
Das sollte doch technisch kein Problem sein, oder?
CU, Oliver
Super für alle Motorradfahrer, die werden tagsüber überhaupt nicht mehr erkannt. Da sieht man, Behördenangestellte sind keine Zweiradfahrer, jedenfalls in Österreich nicht. Und der österreichische Automobilclub unterstützt das auch noch. Hoffentlich bleibt und das Fahren bei gleißendem Sonnenlicht mit Fahrlicht erspart. Bei schlechten Lichtverhältnissen tagsüber plädiere ich selbstverständlich für Fahrlicht.
Gruß Heiko
Gruß Heiko
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Re: Licht am Tag in Österreich !! neu!!
scenicfan hat geschrieben:5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.
Sind damit nur nachgerüstete Nebelscheinwerfer gemeint? Beim Scenic sind die Dinger ja aus meiner Sicht sowohl in die Fahrzeugfront integriert als auch am Stoßfänger befestigt. :gruebel:
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Re: Licht am Tag in Österreich !! neu!!
ich denke, es sind die gemeint, die nachträglich auf/unter der Stossstange montiert wurden. Serienausstattung zählt als integriert... denke ich mal... das das so gemeint ist...Caligula2nd hat geschrieben:scenicfan hat geschrieben:5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.
Sind damit nur nachgerüstete Nebelscheinwerfer gemeint? Beim Scenic sind die Dinger ja aus meiner Sicht sowohl in die Fahrzeugfront integriert als auch am Stoßfänger befestigt. :gruebel:
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Rafikus hat geschrieben:Hallo,
kann es richtig sein, dass ich im Radio etwas über die Höhe der Strafe für nicht Befolgen der Lichtpflicht gehört habe, wonach der Betrag zwischen 15,00 Euro und 2000,00 Euro liegen kann?
Hiermit sind gleich zwei Fragen verbunden:
1. - habe ich es richtig gehört?
2. - wenn es stimmt, wie wird eine derartige Spanne erklärt?
Gruß,
flasch gehört,denn bis zu 5000.- (!) euro.
aber dies nur wenn bei Sichtbehinderung ohne Licht.
Verfasst am: 16.04.2006, 09:46
OliverR hat geschrieben:Ich schließe mich der Frage von Irob an, allerdings abgewandelt.
Permanentes Abblendlicht ist schon ok für mich. Derzeit schalte ich es vor Beginn der Fahr immer ein. Nerven tut nur das Abdimmen der Armaturbeleuchtung. Und im Scenic II (den ich hoffentlich bald mein Eigen nennen darf), ist es ja noch schlimmer, wenn die digitale Anzeige runtergedimmt wird.
Das sollte doch technisch kein Problem sein, oder?
CU, Oliver
Doch!
und das ist ja das komische.
Sogar neue Steuergeräte die von Renault darauf programmiert werden(Taglicht) dimmen alles.
Super fürs orig. Navi !
Daher habe ich,wie schon beschrieben,das Tagfahrlichtmodul eingebaut,das solche "Ereignisse" verhindert.
Verfasst am: 16.04.2006, 09:47 Titel: Re: Licht am Tag in Österreich !! neu!!
Caligula2nd hat geschrieben:scenicfan hat geschrieben:5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.
Sind damit nur nachgerüstete Nebelscheinwerfer gemeint? Beim Scenic sind die Dinger ja aus meiner Sicht sowohl in die Fahrzeugfront integriert als auch am Stoßfänger befestigt. :gruebel:
steht doch eh klar u. deutlich:
Nebelscheinwerfer die integriert sind sind OK.
EDIT Sujuma
Aus 3 mach 1!
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scenicfan hat geschrieben:Doch!
und das ist ja das komische.
Sogar neue Steuergeräte die von Renault darauf programmiert werden(Taglicht) dimmen alles.
Super fürs orig. Navi !
Daher habe ich,wie schon beschrieben,das Tagfahrlichtmodul eingebaut,das solche "Ereignisse" verhindert.
Ehmm? Ich glaube dir ja alles. Aber verstehen muss ich es nicht, oder? Eine Arbeitskollegin hatte mal einen Scenic I Ph. II als dänischen Reimport. Der hatte Taglichtautomatik automatisch drin, da in Dänemark seit Urzeiten Taglicht-Pflicht herrscht.
Das würde ja bedeuten, dass Renault z.B. für den dänischen Markt zusätzlich Hardware verbaut und somit die eigene Elektronik austrickst. Oder Renault verbaut komplett andere Basis-Elektronik für solche Exportländer.
Naja, wenn die meinen :?: . Einfacher wäre doch aber, wenn sich dieses Feature konfigurieren ließe, oder?
Oder denke ich zu einfach?
CU, Oliver