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Grand Scenic 1,9 dCi FAP Avantage
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Grand Scenic 1,9 dCi FAP Avantage
Hallo, ich habe ein Grand Scenic 1,9 dCi FAP Avantage bj 09/05 mit 96 kW und 130 PS gefunden, der Wagen ist 75,500 km gelaufen, ein paar extras und eine anhängerkupplung, der Preis ist 13,500 Euro, beim Autohändler. Ich brauche Eure Hilfe, ist der Preis ok? Danke für alle Antworten.opavonnils
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Der Preis ist genial!
Viel Auto und Komfort für kleines Geld!
Scenics nach 9/2004 sind ausgereift und altern über die Zeit und nicht über die km.
Und selbst wenn da noch "Flöhe" wären, so hast Du doch noch Werksgarantie bis September!
Wenn du "Wenig-Fahrer" bist, dann würde ich noch eine Original-Renault-Garantieerweiterung (RPG) bis 4 Jahre /100.000km mitnehmen.
Prüfen solltest Du den Zustand der Bremsscheiben/-beläge. Vorne sollte Scheiben und Beläge neu (=bereits erneuert) sein. Auch sollte die Motorelektronik bereits auf dem neuesten Stand sein.
Lies Dir dazu mal die beiträge zum FAP hier im Forum GANZ durch.
Und- der Preis ist fast schon zu toll um wahr zu sein. Schau in den Brief und ruf den Vorbesitzer an, ob das 'ne Wandlung oder ne "Montagsgurke" war. So was kommt auch bei Renault (genau so wie bei allen anderen Automarken auch) mal vor. Wir haben/hatten einige hier im Forum. Das sollte Dich aber nicht abschrecken. Ich würde nur sicher gehen.. Wenig Aufwand, viel gutes Gefühl.
Na denn:
Willkommen hier bei uns!
Anfänger
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Scenics nach 9/2004 sind ausgereift und altern über die Zeit und nicht über die km.
Und selbst wenn da noch "Flöhe" wären, so hast Du doch noch Werksgarantie bis September!
Wenn du "Wenig-Fahrer" bist, dann würde ich noch eine Original-Renault-Garantieerweiterung (RPG) bis 4 Jahre /100.000km mitnehmen.
Prüfen solltest Du den Zustand der Bremsscheiben/-beläge. Vorne sollte Scheiben und Beläge neu (=bereits erneuert) sein. Auch sollte die Motorelektronik bereits auf dem neuesten Stand sein.
Lies Dir dazu mal die beiträge zum FAP hier im Forum GANZ durch.
Und- der Preis ist fast schon zu toll um wahr zu sein. Schau in den Brief und ruf den Vorbesitzer an, ob das 'ne Wandlung oder ne "Montagsgurke" war. So was kommt auch bei Renault (genau so wie bei allen anderen Automarken auch) mal vor. Wir haben/hatten einige hier im Forum. Das sollte Dich aber nicht abschrecken. Ich würde nur sicher gehen.. Wenig Aufwand, viel gutes Gefühl.
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Hallo, danke scön für die Antworten.Ich habe das auto am 07.05 gekauft als unfallfrei, am 24.05 habe ich in Wartungsbuch gelessen das der Wagen bei der erste Inspektion eine Bemerkung hat-"unfallschaden vorne (ca 1800 Euro)", bin ich damit in eine Renault werkstat gewesen und man hat mir das bestätigt. Die schaden sind erst zu sehen wenn das auto auf der Hebebühne steht.Am 29.05 rufe ich den verkäfer an, um zu fragen wie sowas pasieren kann.Wenn jemand von euch liebe Scenic-fahrer auch sowas erlebt hat, dann bitte um eine Antwort.
Gruß an alle
opavonnils
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privat gekauft oder vom Händler?
Na ja... leider ist es eigentlich so, dass bei weitem nicht jeder Unfallschaden angegeben werden muss! Aber nett wäre es zumindest darauf hinzuweisen. Soweit ich weiß, muss man einen Unfall erst bei Rahmenschaden oder grundsätzlich größeren Schäden angegeben werden...
Und bei 1800 Euro Reparaturkosten scheint es, so merkwürdig das auch klingt, eher eine Kleinigkeit gewesen zu sein...
Trotzdem könntest Du möglicherweise auf Preisminderung hoffen... da kenne ich mich nicht so genau aus, wie die Rechtslage ist...
Gruß
Na ja... leider ist es eigentlich so, dass bei weitem nicht jeder Unfallschaden angegeben werden muss! Aber nett wäre es zumindest darauf hinzuweisen. Soweit ich weiß, muss man einen Unfall erst bei Rahmenschaden oder grundsätzlich größeren Schäden angegeben werden...
Und bei 1800 Euro Reparaturkosten scheint es, so merkwürdig das auch klingt, eher eine Kleinigkeit gewesen zu sein...
Trotzdem könntest Du möglicherweise auf Preisminderung hoffen... da kenne ich mich nicht so genau aus, wie die Rechtslage ist...
Gruß
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...zwischen einem (eventuell nicht anzeigepflichtigen) Unfallschaden nicht angeben und einen Wagen explizit als "unfallfrei" verkaufen liegen aber Welten!
Nichts sagen mag hier noch in Ordnung sein - wenn aber Aussagen ("unfallfrei") gemacht werden, dann müssen sie auch stimmen!
Wenn der Verkäufer wegen diesem Schaden nichts gesagt hätte, dann wäre das meines Erachtens noch im Graubereich; wenn er Dir aber explizit "Unfallfreiheit" bestätigt hat, so muß er Dir meiner Meinung nach Schadenersatz bzw. Wertausgleich leisten, wenn das nicht stimmt. Und wenn der Schaden "noch zu sehen ist" dann ist das auch eine Minderung wert. Und wenn man es erst auf der Hebebühne sieht, dann ist es eben ein versteckter Mangel. Und- es scheint ja doch schwerwiegender gewesen und/oder nur teilrepariert worden zu sein- warum sonst wäre es im Wartungsbuch vermerkt, was ziemlich unüblich ist und warum kann man da jetzt noch etwas sehen?
Meines Erachtens gehört es zur Sorgfaltspflicht des Händlers, das Wartungsbuch durchzusehen; von Dir als Käufer kann man das erst im "Bedarfsfalle" (also nach Kauf) erwarten.
Der Händler hat's also gewußt, Dir aber bewußt nicht gesagt. Also haftet er für eine vorhandene Wertminderung . Irgendwie blöd- bei dem günstigen Preis hättest Du den Vorschaden wahrscheinlich ohne Murren akzeptiert, wenn der Schaden wirklich "ganz" behoben ist und keine Folgeschäden (wie nahe am Zahnriemen?) zu erwarten sind.
Aus meiner Erfahrung heraus würde ich da eine Wertminderung (bzw. in Deinem Fall einen Preisnachlass von ca 250- 300 Euro bei VOLLSTÄNDIGER REPARATUR) für angemessen halten.
Bist Du beim ADAC?
Die können Dir da konkrete Rechtsberatung geben und auch das Auto begutachten, ob Du mit dem derzeitigen Zustand leben kannst oder ob noch was gemacht werden muß oder Folgeschäden zu erwarten sind.
Der Hunderter für den Gebrauchtwagen-Check dort ist gut investiert und finanziert sich aus dem zu erwartenden Nachschlag.
Zu dem Händler hätte ich erst einmal ein getrübtes Vertrauensverhältnis.
Trotzdem ist er erst einmal Dein erster Ansprechpartner.
Ich persönlich würde mir wegen der "Geheimnistuerei" und des Eintrags erst einmal Sorgen machen, ob da nicht noch ein Restschaden übrig ist oder ein Folgeschaden droht. Nach einem neutralen Urteil von einem fachundigen Dritten (andere Werkstatt, Gutachter zum Pauschalpreis oder einem ADAC-Gebrauchtwagencheck) solltest Du Dich wohler fühlen.
Dies alles ist meine persönliche Provatmeinung und keine Rechtsberatung!
Ich wünsche Dir viel Glück, dass sich alles noch im Wohlgefallen auflöst!
Gruß
Anfänger
Nichts sagen mag hier noch in Ordnung sein - wenn aber Aussagen ("unfallfrei") gemacht werden, dann müssen sie auch stimmen!
Wenn der Verkäufer wegen diesem Schaden nichts gesagt hätte, dann wäre das meines Erachtens noch im Graubereich; wenn er Dir aber explizit "Unfallfreiheit" bestätigt hat, so muß er Dir meiner Meinung nach Schadenersatz bzw. Wertausgleich leisten, wenn das nicht stimmt. Und wenn der Schaden "noch zu sehen ist" dann ist das auch eine Minderung wert. Und wenn man es erst auf der Hebebühne sieht, dann ist es eben ein versteckter Mangel. Und- es scheint ja doch schwerwiegender gewesen und/oder nur teilrepariert worden zu sein- warum sonst wäre es im Wartungsbuch vermerkt, was ziemlich unüblich ist und warum kann man da jetzt noch etwas sehen?
Meines Erachtens gehört es zur Sorgfaltspflicht des Händlers, das Wartungsbuch durchzusehen; von Dir als Käufer kann man das erst im "Bedarfsfalle" (also nach Kauf) erwarten.
Der Händler hat's also gewußt, Dir aber bewußt nicht gesagt. Also haftet er für eine vorhandene Wertminderung . Irgendwie blöd- bei dem günstigen Preis hättest Du den Vorschaden wahrscheinlich ohne Murren akzeptiert, wenn der Schaden wirklich "ganz" behoben ist und keine Folgeschäden (wie nahe am Zahnriemen?) zu erwarten sind.
Aus meiner Erfahrung heraus würde ich da eine Wertminderung (bzw. in Deinem Fall einen Preisnachlass von ca 250- 300 Euro bei VOLLSTÄNDIGER REPARATUR) für angemessen halten.
Bist Du beim ADAC?
Die können Dir da konkrete Rechtsberatung geben und auch das Auto begutachten, ob Du mit dem derzeitigen Zustand leben kannst oder ob noch was gemacht werden muß oder Folgeschäden zu erwarten sind.
Der Hunderter für den Gebrauchtwagen-Check dort ist gut investiert und finanziert sich aus dem zu erwartenden Nachschlag.
Zu dem Händler hätte ich erst einmal ein getrübtes Vertrauensverhältnis.
Trotzdem ist er erst einmal Dein erster Ansprechpartner.
Ich persönlich würde mir wegen der "Geheimnistuerei" und des Eintrags erst einmal Sorgen machen, ob da nicht noch ein Restschaden übrig ist oder ein Folgeschaden droht. Nach einem neutralen Urteil von einem fachundigen Dritten (andere Werkstatt, Gutachter zum Pauschalpreis oder einem ADAC-Gebrauchtwagencheck) solltest Du Dich wohler fühlen.
Dies alles ist meine persönliche Provatmeinung und keine Rechtsberatung!
Ich wünsche Dir viel Glück, dass sich alles noch im Wohlgefallen auflöst!
Gruß
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Dann frage ich mal, ob eine neue Winschutzscheibe als "Unfall" zu bezeichnen ist. Wenn diese unsachgemäß eingebaut wird, droht auch ein Folgeschaden. Im ernst, für mich zählen nur verzögene Karosserien als echte Unfälle. Wenn eine Motorhaube durch Steinschlag neu lackiert wird, ist es noch lange kein Unfallschaden.
Bitte mach dich schlau was wirklich dran war u.U. mit einem Anruf beim Vorbesitzer.
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