Steuereinstufung Scenic II 1,9 dci FAP

Kraftstoff & Kraftstoffverbrauch, passive und aktive Sicherheit, ...
Senic2
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Beitrag von Senic2 »

Hallo,
heute bekam ich meinen KFZ Steuerbescheid, das Auto wird so bewertet als hätte es keinen Rußpartikelfilter. Habe meinen 2,0dCi FAP Automatic seit 18.05.07 Laut aussage des Händlers läge das am KBA. Alle Fahrzeuge die nach dem 19.04.07 zugelassen werden, bekommen ein Schreiben zur Vorlage bei der Zulassungsstelle, dann wird der Rußpartikelfilter eingetragen.
Der Händler hat mir diese Bescheinigung auch gegeben, um den Rußpartikelfilter nachträglich eintragen zulassen.
War heute bei der Zulassungsstelle und bekam eine neue Zulassung mit flogendem Eintrag.: FZ.AUSGER.M:DIESELPARTIKEL-Filter SUFE PM5 AB WERK. [rainbow] [rainbow]Habe die neue Zulassung nicht bezahlen müssen war sehr überrascht.[/rainbow]
Beim Finanzamt hat man die Zulassung Kopiert und mir gesagt das ich einen neuen geänderten Steuerbescheid bekäme.

MFG Senic2
Garibaldi
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Beitrag von Garibaldi »

Bei mir lief es auch relativ reibungslos, nur 11,20 Teuros durfte ich schon da lassen. Auch wenn die Dame an der Zulassungsstelle relativ ratlos war, hat sie sich doch erfolgreich bemüht.
Leider kann man ja auch niemanden böse sein, denn weder das FA noch die Zulassungsstelle haben das verbockt. Die einzigen die dafür verantwortlich sind, sind die Herrn Politiker, die tolle Gesetzte rauslassen, ohne den eigenen Verstand zu bemühen. Die Ämter dürfen es dann ausbaden und der Bürger zahlen.

Nur meine Meinung
scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

@Garibaldi: Hast Du den FAP nachträglich eintragen lassen?
Garibaldi
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Beitrag von Garibaldi »

@Garibaldi: Hast Du den FAP nachträglich eintragen lassen?


Ja, jetzt ist er nachträglich eingetragen. Nur im neuen Fahrzeugschein, nicht im Brief.
Senic2
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Beitrag von Senic2 »

Hallo,
bei mir wurde es auch nur in der Zulassung eingetragen.

Habe auch noch bei Renault in Brühl angerufen und gefragt wer mir die Unkosten erstattet, der Mitarbeiter konnte dazu nichts sagen aber ich würde zurückgerufen.
Der Rückruf kam 2 Stunden später und man hat mir 3 Tankgutscheine a 10,00€ angeboten, als Geste der Kundenzufriedenheit. Am nächsten Tage kamen 3 Gutschein a 10,00 € die ich bei Shell einlösen kann.

Gruß Senic2
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Beitrag von Baerli0123 »

Hallo,
habe heute bei meinem Freundlichen den Schrieb wegen des FAP geholt und es auf dem Straßenverkehrsamt eintragen lassen. Hat mich 11,80 EURO gekostet.

Heute Nachmittag habe ich bei der Kundenbetreuung in Brühl angerufen und mal nachgefragt wer mir die Kosten erstattet. Die Quittung vom Straßenverkehrsamt habe ich denen dann zugefaxt.
Ca 2 Stunden später rief mich eine von Renault Brühl an und teilte mir mit das Renault als Importeur die kosten nicht ersetzen werde, da die Politik das mit der Eintragung verbockt haben. Da unser Scenic 06.2006 schon ein Jahr auf der Straße führe werde mir Renault die kosten nicht ersetzen.

Ich hätte ja ein KFZ mit FAP von Renault bekommen und zur damaligen Zeit war es nicht gesetzlich vorgeschrieben den FAP in die Papiere einzutragen. Jetzt sieht Renault keine Veranlassung mir die Kosten zu erstatten.
Entweder sollte ich mich an meinen Händler halten (Dann müsste ich es schriftlich festgehalten haben dass ich den FAP in den Papieren eingetragen haben wollte)
oder ich soll mich an die Politik wenden (Verkehrsministerium die das Gesetz erst jetzt verabschiedet haben)

Soviel zum Thema Kundenzufriedenheit bei Renault.
Baerli0123
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Beitrag von Baerli0123 »

Steuerbescheid kam drei Tage vorher mit 1,20 Euro pro 100ccm mehr.
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Hallo zusammen,

wir hatten etwas ähnliches mit unserem Clio.
Er wurde ab Zulassung mit D3 eingestuft und entsprechend versteuert (also ohne Steuerbefreiung).
Da wir wussten, dass das Fahrzeug aber D4 erfüllt, haben wir gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt.
Wir mussten mit einer Bescheinigung von Renault zur Zulassungsstelle, die Schadstoffeinstufung eintragen lassen und alles natürlich auch bezahlen. Anhand der Angaben von der Zulassungsbehörde setzte das Finanzamt die KFZ-Steuer neu fest.

Das Problem war in dem Falle der Gesetzgeber, der sich noch nicht in der Lage sah, bereits nach D4 arbeitende/eingestufte Fahrzeuge entsprechend in den Zulassungspapieren einzutragen.
Insofern war Renault selbstverständlich aussen vor.
Bei dem Hickhack um den Partikelfilter, wo der Gesetzgeber auch jahrelang nicht wusste was er wollte, sehe ich das so. Da kann sich wohl kein Hersteller daruf einstellen (wobei ja die "Bremser" wohl eher in Wolfsburg oder Ingolstadt gesessen haben dürften).

Grüsse
tomruevel
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Beitrag von 1.9dCiFAP »

Ich habe noch eine Frage zu der nachträglichen Eintragung des FAP: Welche Unterlagen/Bescheinigungen braucht mann dafür? Reicht der neue Fahrzeugschein oder braucht man auch den Brief dazu?

MfG

H.L.
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Beitrag von Baerli0123 »

Hallo,
Du brauchst den Schrieb von Renault und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
und deinen Geldbeutel.

Es wird in Diesem Fall eine Ausnahme gemacht. Also kein Brief.
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