Hallo,bolex hat geschrieben:Kann man nichts machen, leider
ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem Anwalt eine gute Idee ist, wie ich gerade geschrieben habe ...
Ich denke, Du solltest Dich auf jeden Fall mal an Renault Deutschland wenden. Es kann doch nicht sein, daß eine Renault-Werkstatt im Wartungsheft einen nicht durchgeführten Zahnriemenwechsel bescheinigt und der Gebrauchtwagenkäufer dann nach einem Jahr auf einem teueren Motorschaden sitzen bleibt. Solchen "schwarzen Schafen" unter den Werkstätten möchten die doch sicher auch das Handwerk legen ...
Gruß, Horst