Re: Lieferzeit Scenic 4
Verfasst: 6. Mär 2017, 15:28
Mein Kumpel hat heute Post vom freundlichem bekommen.
Wurde auf Woche 28! ja 28 vertröstet
Es werden zur Zeit keine Scenic, oder wen, nur verzögert, ausgeliefert.
Für alle die vom Vertrag zurücktreten wollen, das könnte man frühestens 6 Wochen nach voraussichtlichem Liefertermin. nach weitern 4 Monaten wegen höherer Gewalt.
Vertragsklausel von 90 % aller Händler sagt dazu,
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Zu einem unverbindlichem Termin sagen die Vertragsklauseln,
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist
verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim
Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in
Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser
bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises
Wurde auf Woche 28! ja 28 vertröstet
Es werden zur Zeit keine Scenic, oder wen, nur verzögert, ausgeliefert.
Für alle die vom Vertrag zurücktreten wollen, das könnte man frühestens 6 Wochen nach voraussichtlichem Liefertermin. nach weitern 4 Monaten wegen höherer Gewalt.
Vertragsklausel von 90 % aller Händler sagt dazu,
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Zu einem unverbindlichem Termin sagen die Vertragsklauseln,
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist
verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim
Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in
Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser
bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises