Reifen reparieren

Reifen, Felgen, Federung, Aufhängung, ...
Hinweis
Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
shooterman
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Beitrag von shooterman »

Anfänger hat geschrieben:Laut unserem Reifenhändler ist das "Flicken" nur in der Lauffläche und nur bis zu "H"-Reifen (also für Reifen mit Zulassung für Geschwindigkeiten bis maximal 210 km/h zulässig.

Beim Aufziehen der Winterschuhe musste ich auch einen mit 'nem Nagel aussortieren lassen, der Renault-Meister meinte dazu, "flicken" dürfe er H-Reifen nur, wenn Vmax des Fahrzeuges 190 km/h nicht überschreitet. Wäre ja mal interessant zu erfahren, was hier stimmt. :gruebel: Ich vermute mal die 210km/h, habe die WS nicht umsonst vor Jahren gewechselt, dachte mir aber: "Was kann man bei Reifen schon verkehrt machen?" und die Bude ist direkt vor der Tür.

Anfänger hat geschrieben:Wenn es gut gemacht wird, hält es angeblich ein Reifenleben lang.

Ich nehme an, dies stimmt. Bei unserem Scenic I Ph II lief so ein Reifen noch ca. 45Tkm, bis er verkauft wurde, ab da entzieht sich der weitere Lebenslauf meiner Kenntnis.

Gruß
Sven
shooterman
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Beitrag von shooterman »

Fezzo66 hat geschrieben:§36 der StVZO
5. Reifeninstandsetzung
5.2.2 Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipropfen im montierten Zustand des Reifens instandgesetzt sein
Habe selber recherchiert...
Den § 36 StVZO Absatz 5 (Reifeninstansetzung) gibt es seit 2001 nicht mehr, er wurde durch die "RICHTLINIE FÜR DIE INSTANDSETZUNG VON LUFTREIFEN" ersetzt. Diese Rili kann man gegen Bares beim Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH? & Co KG, Hohe Strasse 39 in 44139 Dortmund bestellen. Internet www.verkehrsblatt.de

Einen Kommentar zu dieser Richtlinie habe ich allerdings gefunden:
"Grundsätzlich sagt die Richtlinie und der §36 StVZO nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex der reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht. Absatz 3.2 enthält allerdings einen Satz, der auf Beschränkungen durch den Reifenhersteller hinweist. „Die Informationen des Reifenherstellers zur Reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.“. Wenn es also schriftliche und der Allgemeinheit zugängliche Aussagen des Reifenherstellers gibt, dann könnten so weitere Einschränkungen für bestimmte Reifen hinzukommen."

Das heißt, die Aussagen diverser Reifenhändler und Werkstätten nur bis 190km/h bzw. 210km/h zu reparieren, sind erstmal grundsätzlich falsch. Es sei denn, sie haben Informationen des Reifenherstellers zur Reifeninstandsetzung welche Geschwindigkeitsbeschränkungen für exakt diesen Reifen beinhalten.

Fühle mich in meinem konkreten Fall von der WS mal wieder vera... :wall: :twisted: und bin nicht ganz sicher wie ich weiter vorgehen soll. :gruebel: (Morgen soll der Reifen montiert werden.)

Gruß
Sven
Matthias37
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Beitrag von Matthias37 »

Moin,

ein Freund ist Reifenbäcker Meister. Wenn der Hersteller das nicht verbietet, gibt es keine Beschränkungen. Speedindex W=270 ist kein Problem. Es muß nur gut gemacht werden, und der Reifen darf nicht kaputtgefahren worden sein (fahren mit plattem Reifen). Das erkennt man an verfärbungen an der Flanke (blauviolett). Dann wurde die Flanke überhitzt (das innen liegende Gewebe wurde beschädigt)und er kann den guten gewissens nicht reparieren.
Von innen wird ein Flicken mit Nippel eingesetzt, der Nippel wird durch das aufgeweitete Loch gezogen und der Flicken innen mit einem Kelber verklebt. Wie beim Fahrradschlauch nur von innen. Durch den großen Flicken innen, brauch man keine Angst zu haben, das der Nippel wegfliegt und die reparierte Stelle ist besser und stabieler als vorher.
Aber wie gesagt es muß ein Fachmann sein, der weiß was er tut und nicht nur nach Anleitung arbeitet.

Gruß

Matthias
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Beitrag von tomruevel »

Hallo zusammen,

ich habe das auch schon mehrfach machen lassen.
Ohne negative Folgen.

Ein Reifenhändler wollte das allerdings nicht machen, bei den heutigen Fahrzeugen/Reifen dürfe man das nicht mehr.
Das war allerdings mit meinem seligen R21 Nevada Diesel (der mit den munteren 65PS). Also Reifen wieder eingeladen und schon wieder ein Kunde weniger. :nicken: :nicken: :nicken:

Grüsse
tomruevel
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Beitrag von Fezzo66 »

tomruevel hat geschrieben:Ein Reifenhändler wollte das allerdings nicht machen, bei den heutigen Fahrzeugen/Reifen dürfe man das nicht mehr.

Grüsse
tomruevel

man darf es, siehe weiter oben

Matthias37 hat geschrieben:Von innen wird ein Flicken mit Nippel eingesetzt, der Nippel wird durch das aufgeweitete Loch gezogen und der Flicken innen mit einem Kelber verklebt. Wie beim Fahrradschlauch nur von innen. Durch den großen Flicken innen, brauch man keine Angst zu haben, das der Nippel wegfliegt und die reparierte Stelle ist besser und stabieler als vorher.

Reifen kann von außen mit Propfen verschlossen werden, viel weniger Aufwand --> billiger

lg, Walter
Matthias37
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Beitrag von Matthias37 »

Moin,

aber bei der von innen Methode kann man sicher sein, das die Stelle besser ist als Neu.

Gruß

Matthias
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