Seite 9 von 12
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 25. Mär 2015, 17:50
von Cyrano83
Hallo.
Ich hatte ja auch den Laguna2 mit den Reifendrucksensoren. Habe den Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen immer selbst gemacht. Das System erkennt die Reifen, wenn sie einmal eingelesen worden sind von selbst. Ok, manchmal hat es ein paar km gedauert. [emoji4]
Aber genau so wird es beim Scenic auch sein. Alles andere macht keinen Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
Cyrano
Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 25. Mär 2015, 18:45
von Megane dCi
Mit dem Unterschied, dass im Laguna die Sensoren, zumindest bei uns, nach etwa 5 Jahren langsam den Geist aufgaben. Nach 8 Jahren funktionierte noch 1 Sensor. Trotzdem hat es unser Händler immer irgendwie geschafft, das Auto über den TÜV zu bekommen.
Angeblich sollen die Sensoren inzwischen deutlich länger halten. Meine Werkstatt meinte aber auch, dass ein indirektes System wie es der VAG Konzern verbaut, ausreichend gewesen wäre. Ich sehe es ganau so. Keine nennenswerten zusätzliche Kosten (gab es zuletzt für 50,- € Aufpreis).
Aber es ist natürlich müßig darüber zu philosophieren, wer einen Renault haben möchte, muss :x: das System mitkaufen.
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 26. Mär 2015, 07:10
von scenicfan
Nicht nur renault. Aber mann muss ja keine montieren. Ist gesetzlixh nicht pflicht.
Sent from my OPO
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 26. Mär 2015, 23:50
von xmod
scenicfan hat geschrieben: Ist gesetzlixh nicht pflicht.
Doch. Steht im allerersten Beitrag.
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 27. Mär 2015, 06:10
von scenicfan
ich glaube mich erinnern zu können, das ein sensor nicht pflicht ist. (§29 stvo) ?
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 27. Mär 2015, 07:00
von rundmc
Die Reifen müssen überwacht werden. ob nun mit Sensor oder indirekt ohne im Reifen verbauten Sensor ist egal.
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 27. Mär 2015, 17:16
von scenicfan
[zitat]
Was bedeutet die RDKS-Pflicht rechtlich?
Laut Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie werden fehlende oder defekte Drucksensoren, die im Rahmen der §57a-Überprüfung entdeckt werden, als "leichter Mangel" gewertet. "Man bekommt also trotzdem das 'Pickerl", wird aber darauf hingewiesen, dass der Mangel behoben werden muss", so ÖAMTC-Experte Eppel. "Damit ist aus Sicht des Ministeriums bei Ausfall bzw. teilweise oder gänzlichem Fehlen der Drucksensoren eine Weiterfahrt zulässig." Das Reserverad muss übrigens nicht mit einem RDKS-Sensor ausgestattet sein.
[/zitat]
selbiges habe ich auch in deutschland gelesen
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 27. Mär 2015, 18:29
von Sir Lanzelot
genau,
ich glaube nicht das es jetzt auf einmal Pflicht ist wenn mein kein Sensor im Reifen hat sofort welche nach zu rüsten, das wäre ja totaler Schwachsinn. was dann beim Reifenhändler los wäre.
Es sollen ja nur die neuen Fahrzeuge mit einem RDS ausgestartet sein.
Also ich hab das Indirektes System und dann muss ich ja kein neues einbauen lassen.
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 27. Mär 2015, 21:10
von juekl
genau!
nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1.11.14
alle anderen brauchen den Sch... nicht
Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014
Verfasst: 27. Mär 2015, 21:48
von scenicfan
Pflicht ist nur das system. Aber nicht die räder. Eine fehlermeldung ist nicht gleich fahruntüchtig
Sent from my OPO