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Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 26. Apr 2011, 16:36
von Uli aus S
Hallo da draußen,
kann mir jemand sagen wie man das abnehmbare Teil abnimmt? Hat vielleicht sogar jemand einen Scan der Betriebsanleitung - war leider bei meinem gebrauchten GS nicht dabei
Schon mal Danke und Gruß
Uli
Re: Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 26. Apr 2011, 16:38
von Desarek
normal muss man an einem Rad drehen und den Kugelhals abziehen...
Re: Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 1. Mai 2011, 11:21
von Uli aus S
Hi,
danke - ich bekomms aber trotzdem nicht hin. Ich kann das "Rad" etwa eine vierte Umdrehung drehen, aber mehr geht nicht und rühren tur sich auch nix. Ob es daran liegt, dass der Kugelhals seit 3 Jahren dran ist! - möglichweise reingerostet?
Hat nicht jemand eine Anleitung?
Gruß aus Stuttgart
Uli
Re: Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 1. Mai 2011, 12:08
von Desarek
Nach 3 Jahren durchaus möglich :lol:
Re: Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 2. Mai 2011, 18:06
von Ronny
Außerdem Teuer wenn dich die Freunde anhalten. Ne' abnehmbare darf ohne das was drauf oder dran hängt, nicht ständig am Fahrzeug sitzen, oder habe ich da eine Gesetzesänderung nicht mitbekommen ?
Re: Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 3. Mai 2011, 22:20
von Uli aus S
3 Jahre waren doch zulange - das konnte nicht mehr funktionieren. Hab das ganze Teil abgeschraubt und mit WD40 wieder hinbekommen.............. war zu einem Teil verbacken;-)) Hab zwar immer noch keine Bedienungsanleitung ;-( aber wenigstens ist das Teil hinten weg.
[EDIT]
Hi Ronny (und die anderen),
da ich einer der "Freunde" bin (ist ja mal schön das auch so zu lesen;-)) muß ich dir widersprechen. Es gibt keine grundsätzliche Vorschrift, dass abnehmbare AHKs abgemacht werden müssen. Bei dem ein oder anderen Modell kann es sein, dass die AHK das Kennzeichenschild verdeckt und dann, und nur dann!!, kann es in der ABE der AHK drin stehen, dass diese bei Nichtbenutzung abgenommen werden muss.
In der StVZO (§43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen) ist das Grundsätzliche über die "Verbindung" geregelt und da steht nix vom "Abmachen müssen".
Warum denken das manche nur?
"Freundlicher" Gruß
Uli
Re: Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 3. Mai 2011, 23:09
von tomruevel
Moin,
über das Abnbauen müssen werden ja die krauseten Theorien verbreitet.....
Abgesehen davon muß eigentlich die gesuchte Betriebsanleitung ständig mitgeführt werden, wenn die AHK nicht in den Fahrzeugpapiere eingetragen ist........
Nur dann darf das Fahrzeug auch weiter betrieben werden.
Re: Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 4. Mai 2011, 12:55
von Desarek
Uli aus S hat geschrieben:da ich einer der "Freunde" bin ...
Oh Gott, verbannt ihn :lol: :lol: :lol: Nee, nicht ernst gemeint, meine halbe Nachbarschaft ist quasi die Polizei (Dienststelle 100m Luftlinie).
Hast aber Recht. Und der Tom natürlich auch. Die Einbauanleitung ist mitzuführen wenn kein Eintrag in Schein vorhanden ist. Solltest Du noch eine brauchen, weil sich keiner gemeldet hat, lade sie
hier herunter oder wende Dich mal direkt an
Rameder ;-)
Und hier noch ein schönes Video:
Re: Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 4. Mai 2011, 16:21
von Uli aus S
@Desarek:
hoffe ich darf bleiben....
@all
aber eine Betriebs-/Bedienungsanleitung muß niemals mitgeführt werden, allerhöchstens eine ABE, sofern das Anbauteil nicht eingetragen ist....
egal wie, meine AHK funktioniert wieder - Danke!
Re: Betriebsanleitung für abnehmbare ACS-Anhängerkupplung
Verfasst: 4. Mai 2011, 16:27
von tomruevel
Moin,
wenn Du meinst.
Dann ist wahrscheinlich Text in der BA meiner AHK falsch........