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Schaden in der Waschtrasse
Verfasst: 19. Jul 2008, 18:37
von thorsten69
Hallo allerseits,
meine Frau hat sich in der örtlichen Waschstrasse eine Schraube reingefahren.
Das heißt, ohne Schraube reingefahren, ausgestiegen, bezahlt und den Wagen am Ende der Waschanl. mit Schraube im Reifen wiederbekommen.
Da die Schraube nicht von der Anlage stammt, sondern es sich um eine Mercedes Karosserieschraube handelt, verweigert der Betreiber die Übernahme des Schadens, da er für die Schraube nichts könne.
Die Schraube ist in den Reifen jedoch in der Zeit eingedrungen in der der Wagen von meiner Frau an den Betreiber zum Waschen überlassen wurde.
Meines Erachtens ist der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, die Fahrspur von Fremdkörpern freizuhalten.
Wie seht Ihr das?
Verfasst: 19. Jul 2008, 20:54
von captainkoeln
Weiss nicht so genau,
aber wenn du im ADAC bist frage dort doch einfach mal nach.
Am schnellsten geht dies per Mail; aber auch deine Mitgliedsnummer angeben.
Bekommst dann sehr schnell eine Antwort.
Gruss
Verfasst: 19. Jul 2008, 21:18
von roadrunner
Ich sehe das auch so das der Anlagenbetreiber dafür sorgen muß das die Farbahn sauber ist.
Was wäre denn z.B: wenn an dem Wagen vorher die Antenne oder sonst was abreißt, sich in dem Waschbürsten verfängt und dann das nächste Auto total verschrammt.
Würde er dann auch nicht haften weil der Gegenstand nicht zur anlage gehört :wall:
Das mit dem ADAC ist nen Super Tipp :up:
Mach das mal, die wissen Bescheid, ich hoffe Du oder deine Frau habt euch von der Waschanlage was schriftliches geben lassen das ihr den Schaden gemeldet habt :?
Verfasst: 19. Jul 2008, 23:33
von Muffy
Ich denke, es wird schwer werden zu beweisen, daß Ihr Euch die Schraube wirklich in der Waschstraße eingefangen habt. Das kann theoretisch überall passiert sein.
Verfasst: 20. Jul 2008, 05:17
von Nancy
Ich hatte vor Jahren an einem Twingo mal Schäden im Lack, die defintiv entstanden sind in der Waschanlage, ging bis zu einem Gutachter und wir haben kein Recht bekommen, war ich ganz glücklich drüber, wir hatten Schäden und die s.. Waschstraße hat Recht bekommen.
Nancy
Verfasst: 20. Jul 2008, 17:47
von Desarek
Der Schaden wird wohl bei Euch hängen bleiben, Thorsten. Eine Schraube kann man sich überall reinfahren. Zu beweisen das man die nicht drin hatte bei Einfahrt in die Waschanlage wird nahezu unmöglich. Denn - sind wir mal ehrlich - wer schaut die Reifen und das Auto ganz genau an, bevor er die Waschanlage startet? Wohl eher keiner. Und selbst dann kann man das übersehen.
Wichtig wenn man etwas nach der Wäsche feststellt was nicht in Ordnung ist: Den Anlagenleiter holen und den Schaden per Formular feststellen lassen. Wenn der Chef auf Nichthaftung plädiert zum Gutachter. Aber auch der wird hier wohl nicht sagen können das die Schraube in der Waschanlage eingefahren wurde!
Verfasst: 21. Jul 2008, 11:52
von Anfänger
Sind die 30 Euro für die Reifenreparatur den Aufwand überhaupt wert?
Gruß
Anfänger
>>>Recht haben und Recht bekommen sind [in Deutschland] zwei grundverschiedene Sachen<<<
Verfasst: 21. Jul 2008, 20:04
von thorsten69
Reifenreparatur für 30 € ging leider nicht.
Da die Vorderreifen schon mittelmäßig abgefahren waren , mussten 2 neue her. Da die guten Reifen immer nach hinten müssen, die neuen nach hinten und die von hinten nach vorne beim GS, 205 er 16 zoll Michelin Energy 300€
mit auswuchten usw.
Die Schraube wurde sichergestellt, wir haben Zeugen, das mit der Schraube nicht gefahren wurde, da nicht angeschliffen.
Meine Frau hat die Schraube beim Rausfahren sofort bemerkt, da es richtig Lärm gemacht hat, wegen der großen Karosserieunterlegscheibe, die noch dran war.
Mit dem ADAC hab ich gemacht, warte noch auf Antwort.
Verfasst: 21. Jul 2008, 21:17
von roadrunner
thorsten69 hat geschrieben:Meine Frau hat die Schraube beim Rausfahren sofort bemerkt, da es richtig Lärm gemacht hat, wegen der großen Karosserieunterlegscheibe, die noch dran war.
Na dann ist das natürlich was anderes ..... Ich, und ich denke auch alle die den Fred gelesen haben, sind davon ausgegangen das ihr euch eine "normale" Schraube eingefahren habt.
Wenn das Teil natürlich so nen Krach macht und Monster mäßig groß ist dann sieht das natürlich anders aus :roll:
Bin ja mal auf die antwort vom ADAC gespannt ....
Verfasst: 22. Jul 2008, 16:31
von jenki
halte ich für sehr unwahrscheinlich, dass hier ersetzt wird. wenn die wama dem stand der technik entspricht und der besitzer nachweisen kann, dass wartung und kontrollen der maschinen plangemäss erfolgten, dürfte nix zu machen sein bzw. die versicherung des betreibers regulierungen ablehnen. das/ob die schraube in der wama eingefahren wurde ist m.E. dann gar kein streitpunkt.
schadensverursacher wäre dann der mercedesfahrer. ebenfalls in dem beispiel mit der antenne.