Reifengrößen: Verständnisfrage

Reifen, Felgen, Federung, Aufhängung, ...
Hinweis
Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
MarkusH
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Reifengrößen: Verständnisfrage

Beitrag von MarkusH »

Hallo Forum,

ich fahre ein Scenic II Ph1 2.0 V16.
Gekauft habe ich den 2 Jahre alten Wagen mit:

205/50 R17.

Im KFZ-Schein steht:

205/60 R16

und in der EG-Übereinstimmungserklärung steht:

205/55/R17 (91)
205/60/R16 (92)

Nun will ich mir bei reifen.com Winterreifen bestellen. Kann bzw. darf ich 205/55 R16 drauf ziehen?

Wie hängen die /50/ /55 /60 mit R16 bzw. R17 zusammen.

Das die Zahlen zusammen den Gesamtdurchmesser bestimmen ist mir klar. Nur wo sind die Min. bzw. Max.-Grenzen?

Gruß
Markus
Zuletzt geändert von MarkusH am 28. Nov 2008, 10:02, insgesamt 1-mal geändert.
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Moin,

leider gehen nur die Riefengrtößen die in den Papieren eingetragen sind.
Also entweder 205/60 R 16 oder 205/55 R 17.


205/55 R 16 wäre ja zu schön, weil das Angebot grßer und preiswerter als bei 205/60 R 16 ist

Grüsse
tomruevel
MarkusH
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Beitrag von MarkusH »

Und warum wurde der Wagen mit 205/50 R17 geliefert?
Die /50 steht nirgends :roll:


Nachtrag:
Habe mir von reifen.com die ABE/TÜV-Süd Gutachten schicken lassen.
Zu dem Typ 205/55/R16:

Gutachten 366-0600-05-MURD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp
JM e2*2001/116*0274*..

Betriebserlaubnis

kW 60 - 120

Reifen
205/55R16 91 kurzer Radstand;
215/55R16 93 langer Radstand;
225/50R16 92

Auflagen zu Reifen Auflagen
11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 120 205/60R16 92 54F 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;


205/55/R16 geht also doch.

Gruß
Markus
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Hallo Markus,

gilt diese ABE bei Verwendung der Originalfelgen oder nur bei bestimmten Alufelgen aus dem Zubehör??
Das hatte ich auch schon herausgefunden. Dabei hat sich herausgestellt, dass es nur bei einer bestimmte Reifen-/Felgenkombination geht, für die das Gutachten erstellt wurde. Davon ableiten lässt sich jedenfalls nicht, dass man auch 55er nutzen kann.

Und was muss man sich unter den AUflagen vorstellen??

Grüsse
tomruevel
MarkusH
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Beitrag von MarkusH »

Ich denke mal nur für die Alufelgen aus dem Zubehör.

"Und was muss man sich unter den AUflagen vorstellen?? "

Wie meinst Du das? :|

Gruß
Markus
Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo,

neben den im Fahrzeugsschein angegeben Größen darf man meist noch andere. Das weiß Renault, das Stichwort heißt "Homologation"
Dort sind dann noch andere Reifen/Felgenkombinationen angegeben, meist mit evtl Einschränkungen.
Und dann gibt es noch TÜV-Gutachten, die auch mit Reifen/Felgenkobinationene und Anmerkungen versehen sind.

Und zu guter Letzt bleibt immer noch die Einzelabnahme, das kostet aber extra.

Wenn also die ABE von Reifen.com deinem Auto und deinen Reifen entspricht und du die richtigen Felgen hast, stehen die Dinge schon mal sehr gut.
Jetzt nur noch die Anmerkungen kontrollieren und die ABE mit ins Handschuhfach legen.
Meist steht da etwas von Originalfelgen und Schneeketten, kein Problem.
Dann braucht man auch keine weitere TÜV-Abnahme oder etwas anderes.

Grüße

Reiner
MarkusH
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Beitrag von MarkusH »

:thanks:

Aha, jetzt ist mir das auch klar.

Danke. Man das ist aber auch verwirrend. :hurt:
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Reiner hat geschrieben:neben den im Fahrzeugsschein angegeben Größen darf man meist noch andere. Das weiß Renault, das Stichwort heißt "Homologation"

Moin,

richtig, und Renault nannte mir auf Nachfrage die Größen, die ich oben schon genannt hatte. Zumindest für meinen GS. Und weiter nichts.

Dann habe ich beim TÜV gefragt, was da noch so ginge.
Es ging so manches, aber immer nur in Verbindung mit bestimmten Felgen. Nur für die Felgen-/Reifenkombination gilt die betreffende ABE.
Leider kann man davon eine Zulässigkeit mit beispielsweise den Originalfelgen nicht ableiten.
Und damit waren die 205/55 R 16 gestorben.

Grüsse
tomruevel
frankpat
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Beitrag von frankpat »

Neben der rechtlichen Seite ist auch die technische Seite interessant.

Es sollten nur Reifen mit demselben Rolldurchmesser (+- einige mm) verwendet werden. Sonst müssten Tacho, km-Zähler, Bordcomputer, usw nachgestellt werden.

Der Rolldurchmesser kann auf einfache Art selbst ausreichen genau errechnet werden:
Felgendurchmesser in Zoll x 25,4 + 2x(Reifenbreite x Reifenhöhe /100)

z.B.:
17x25,4 + 205 x 55 / 100 = 657,3mm
16x25.4 + 205 x 60 / 100 = 652,4mm also nahezu gleich
aber
16x25.4 + 205 x 55 / 100 = 631,9mm
das sind fast 4% Unterschied!

Gruß
Frank
MarkusH
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Beitrag von MarkusH »

Ok, aber ich habe jetzt 205/50/R17 drauf. Wenn ich nun 205/55/R16 als Winterreifen nehmen, ist der Unterschied nicht mehr so groß <1%.

205/50/R17 = 636,8 Rolldurchmesser
zu
205/55/R16 = 631,9 Rolldurchmesser


Gruß
Markus
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